Wer sich mit Amateurfunk befasst, interessiert sich für die Übermittlung von nicht kommerziellen Nachrichten über bestimmte Funkfrequenzen. Diese Frequenzen sind exklusiv oder teilweise für den Amateurfunk reserviert. Funkamateure unterliegen verschiedenen Gesetzen und Vorschriften. Die Kenntnis dieser Vorgaben weist der Funkamateur durch eine Prüfung bei einer Außenstelle der BNetzA (Bundesnetzagentur) nach.